Papst Leo XIV.: Kirchenmusik ist Teil der Liturgie
Papst Leo XIV. hat die Bedeutung der Kirchenmusik für die Liturgie hervorgehoben. Bei seiner Generalaudienz am 19. August erinnerte er an die Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils und betonte, Musik sei Teil der liturgischen Handlung und nicht bloße Ausschmückung der Feier. Der Gesang müsse dem jeweiligen liturgischen Moment angemessen sowie musikalisch hochwertig und zugleich leicht ausführbar sein. Besondere Bedeutung komme dabei der aktiven Beteiligung der Gemeinde zu. Der Papst verwies zudem auf den besonderen Rang des Gregorianischen Chorals und der Orgel, betonte aber auch die Bedeutung unterschiedlicher musikalischer Traditionen. Komponistinnen und Komponisten von Kirchenmusik rief er dazu auf, das musikalische Erbe der Kirche zu kennen und zu bewahren und daraus neue Kompositionen für die Liturgie zu entwickeln, die zugleich zeitgenössische Sensibilitäten und unterschiedliche kulturelle Traditionen berücksichtigen.